Calbe (Saale) ist eine Stadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Salzlandkreis
Einwohner
8179 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39240
Vorwahl
039291
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Calbe (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Baubeginn des neuen Bürgerparks in Calbe im Frühjahr 2025, mit Kosten von etwa einer Million Euro, hauptsächlich finanziert durch Bundes- und Landesmittel.
- Demolition der ehemaligen Diesterwegschule und Renovation der Angergasse im Rahmen des Bürgerpark-Projekts.
- Neue Friedhofssatzung für die Calbenser Friedhöfe wird den Stadträten vorgelegt.
- Various approved development plans listed, including industrial areas, residential areas, and infrastructure projects, available for download on the city's website.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.